Teilnahmebedingungen

Sing a Song 2019 – im Großraum Trier

Anmeldebedingungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 16 Jahre (Stand 16.11.2018)

  1. Teilnahmeberechtigt sind Liedermacher und Singer/Songwriter als Einzelinterpret oder Duo ab 16 Jahren ohne Einschränkung ihrer Stilrichtung oder Sprache ihrer Liedtexte und unabhängig von ihrer Ansässigkeit im Raum Trier – ob Neuling oder Profi, spielt keine Rolle. Die drei Erstplatzierten des Wettbewerbs 2017 sind nicht teilnahmeberechtigt. Es sind sechs Interpreten pro Vorentscheid zugelassen. Bei mehr als 18 Anmeldungen entscheidet das Los.
  2. Es dürfen ausschließlich eigene Kompositionen und Texte vorgetragen werden. Teilnehmer, die nicht ausschließlich eigene Songs vortragen, werden ausgeschlossen und verlieren ihre Platzierung.
  3. Begleitautomaten sind nicht gestattet (z.B. Schlagzeuger in der Box, Sequenzer, Loop, etc.).
  4. Die Anmeldungen zum Singer- Songwriter-Wettbewerb erfolgen über das Online-Anmeldeformular der Dieter-Lintz-Stiftung. Die Angabe eines Wunschtermins zu den Vorentscheiden ist ausdrücklich erwünscht (bitte hierzu auch Pkt. 10 beachten). Wir versuchen diese zu berücksichtigen, können es aus organisatorischen Gründen jedoch nicht garantieren. Sollte ein Termin nicht möglich sein, bitten wir dies vorab anzuzeigen.
  5. Für die Durchführung der Vorentscheide und des Finales ist der von der Dieter Lintz Stiftung ausgewählte Veranstalter sowie die Dieter-Lintz-Stiftung zuständig und verantwortlich.
  6. Der Dieter Lintz-Stiftung sind spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Vorentscheid und dem Finale die Liedtexte, in Deutsch oder sinngemäß ins Deutsche übersetzt, sowie ein Steckbrief (wenn vorhanden, gerne mit Pressefoto und Presseinfo) inkl. aller Kontaktdaten vorzulegen. Außerdem ist das ausgefüllte Gema-Formular an die Dieter Lintz-Stiftung zu mailen.
  7. Die Vortragsdauer und Anzahl der Lieder in den Vorentscheiden bestimmen die jeweiligen Veranstalter je nach angemeldeter Teilnehmerzahl (zw. 3 und 4 Liedern) bei einer maximalen Vortragsdauer von 15 Minuten. Die Anzahl der Lieder wird im Finale bei drei Liedern liegen bei einer maximalen Vortragsdauer von ebenfalls 15 Minuten.
  8. Die Reihenfolge der Auftritte der Interpreten wird vor Beginn der jeweiligen Veranstaltungen per Losentscheid ermittelt.
  9. Die beiden Erstplatzierten aus den Vorentscheiden nehmen am Finale teil. Die Vorentscheide finden am 13.04. im Ducsaal Freudenburg, am 10.05. im Mergener Hof in Trier und am 25.05. in der Synagoge Schweich statt. Das Finale findet am 15.06.2019 in der Tuchfabrik Trier statt. Mit der Anmeldung versichern die Teilnehmer, dass sie bereit sind, bei Erreichen des Finales daran teilzunehmen.
  10. Für die Vorentscheide und das Finale wird eine technische Anlage gestellt. Sollte ein Klavier benötigt werden, ist eine Teilnahme am Vorentscheid in Schweich (25.05.) zwingend erforderlich. Einzelheiten zur technischen Ausstattung folgen mit der Teilnahmebestätigung.
  11. Die Entscheidungen der Jurys/des Publikums sind nicht anfechtbar.
  12. Die Preise für die Gewinner des Finales werden vorab auf der Homepage der Dieter Lintz-Stiftung veröffentlicht.

Wir bitten um Verständnis, dass keine Kosten für die Teilnahme an den Vorentscheiden und am Finale übernommen werden können.